Einreisebestimmungen 'Hund' und der EU-Heimtierausweis (Entwurf)
Vor der Urlaubsreise mit dem Hund ins Ausland sollte man sich früh genug über die jeweiligen Einreisebestimmungen für Hund und Katz' informieren. Seit dem 1. Oktober 2004 ist für Reisen in EU-Länder für Hunde der EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Für einige Länder gibt es noch ein paar kleine zusätzliche Regelungen.
EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis ersetzt den alten, gelben „Internationalen Impfausweis für Hunde“. Jeder deutsche Tierarzt ist ermächtigt ihn auszustellen.
Für die Reise mit dem Hund muß neben der eindeutigen Zuordnung zum Tier (per Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die entsprechende Nummer im Pass eingetragen) der EU-Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.
Leider ist die Information „Ident-Nummer und Tier“ nur in dem EU-Heimtierausweis enthalten. Es gibt kein „offizielles“ Zentralregister. Damit ein entlaufener Hund auch wieder zugeordnet werden kann, sollte das Tier unbedingt in einem „Haustierregister“ eingetragen werden. (z. B. Tasso e.V.)
Einreisebestimmungen für den Hund
innerhalb der EU
Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich), muss
- jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und
- in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden.
Weitere Informationen:
BMELV Übersichtsseite Reisen mit Heimtieren
Norwegen
Hier Einreisebestimmungen Hund Norwegen
Liste der zugelassenen Laboratorien
Alle Angaben ohne Gewähr.